AGB

1. Geltung von allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde, gelten unsere, dem Vertragspartner bekannt gegebenen AGB.

Unser Vertragspartner stimmt zu, dass im Falle der Verwendung von AGB durch ihn im Zweifel von unseren Bedingungen auszugehen ist, auch wenn die Bedingungen des Vertragspartners unwidersprochen bleiben.

Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Verbleiben bei der Vertragsauslegung dennoch Unklarheiten, so sind diese in der Weise auszuräumen, dass jene Inhalte als vereinbart gelten, die üblicherweise in vergleichbaren Fällen vereinbart werden.

2. Angebot

Unsere Angebote sind freibleibend. Der Vertrag gilt erst mit Absendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch uns als geschlossen.

3. Schutz von Plänen und Unterlagen / Geheimhaltung

Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen wie Prospekte, Kataloge, Muster, Präsentationen und ähnliches bleiben unser geistiges Eigentum. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zurverfügungstellung einschließlich des auch nur auszugsweisen Kopierens, bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung.

Sämtliche oben angeführte Unterlagen können jederzeit von uns zurückgefordert werden und sind uns jedenfalls unverzüglich unaufgefordert zurückzustellen, wenn der Vertrag nicht zustande kommt.

Unser Vertragspartner verpflichtet sich im Übrigen zur Geheimhaltung des ihm aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens Dritten gegenüber.

4. Preis (Kaufpreis, Werklohn)

Wird gegen unsere Rechnung binnen 2 Wochen kein begründeter Einspruch schriftlich erhoben, gilt sie jedenfalls als genehmigt.

Alle von uns genannten Preise sind, sofern nichts anderes ausdrücklich vermerkt ist, exklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Im Verrechnungsfalle wird die gesetzliche Umsatzsteuer zu diesen Preisen hinzugerechnet.

5. Zahlungsbedingungen (Fälligkeit, Teilzahlung, Skonto)

Der Käufer/Werkbesteller verpflichtet sich zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises/Werklohns bereits bei Vertragsabschluss.

Der Kaufpreis/Werklohn ist binnen 7 Tagen ab Rechnungseingang ohne jeden Abzug und spesenfrei zu bezahlen.

6. Verzugszinsen

Selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug des Käufers/Werkbestellers sind wir berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 10 % über dem Basiszinssatz jährlich zu verrechnen; hiedurch werden Ansprüche auf Ersatz nachgewiesener höherer Zinsen nicht beeinträchtigt.

7. Transport - Gefahrtragung

Mangels ausdrücklicher gegenteiliger Vereinbarung trägt die Kosten und das Risiko des Transportes bei Lieferungen unser Vertragspartner.

8. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller Kosten und Spesen unser Eigentum. Eine Weiterveräußerung ist nur zulässig, wenn uns diese rechtzeitig vorher unter Anführung des Namens bzw. der Firma und der genauen Geschäftsanschrift des Käufers bekannt gegeben wurde und wir der Veräußerung zustimmen. Im Falle unserer Zustimmung gilt die Kaufpreisforderung als an uns abgetreten und sind wir jederzeit befugt, den Drittschuldner von dieser Abtretung zu verständigen. Im Falle einer Mehrzahl von Forderungen unsererseits, werden Zahlungen des Schuldners primär jenen unserer Forderungen zugerechnet, die nicht (mehr) durch einen Eigentumsvorbehalt oder andere Sicherungsmittel gesichert sind.

Im Falle des Verzuges sind wir berechtigt, unsere Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend zu machen. Es wird vereinbart, dass in der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts kein Rücktritt vom Vertrag liegt, außer, wir erklären den Rücktritt vom Vertrag ausdrücklich.

9. Erfüllungsort

Erfüllungsort ist sowohl für unsere Leistung als auch die Gegenleistung Lerchenstraße 17/26 5023 Salzburg, AUSTRIA.

10. Nichterfüllung/Liefer- und Leistungsverzug

Geringfügige Lieferfristüberschreitungen hat der Käufer/Werkbesteller jedenfalls zu akzeptieren, ohne dass ihm ein Schadenersatzanspruch oder ein Rücktrittsrecht zusteht.

10.1. Annahmeverzug

Befindet sich unser Vertragspartner in Annahmeverzug, sind wir berechtigt, die Ware bei uns einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr von EUR 4,50 pro angefangenem Kalendertag in Rechnung stellen.

11. Stornogebühren/Reuegeld

Der Käufer hat das Recht, gegen Bezahlung einer Stornogebühr (eines Reuegeldes) von 15 % des Kaufpreises/Werklohnes ohne Angabe von Gründen (§ 909 ABGB) vom Vertrag zurückzutreten.

12. Einseitige Leistungsänderungen

Sachlich gerechtfertigte und angemessene Änderungen unserer Leistungs- bzw. Lieferverpflichtung, insbesondere angemessene Lieferfrist oder kurzfristige Zahlungsfristüberschreitungen unsererseits gelten als vorweg genehmigt.

13. Gewährleistung

Abgesehen von jenen Fällen, in denen von Gesetzes wegen das Recht auf Wandlung (Auflösung des Vertrages) zusteht, behalten wir uns vor, den Gewährleistungsanspruch nach unserer Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen.

Der Übernehmer hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war.

Die Ware ist nach der Ablieferung unverzüglich zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind ebenso unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 3 Tagen nach Ablieferung unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels dem Verkäufer bekannt zu geben.

Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.

14. Schadenersatz

Abgesehen von Personenschäden haften wir nur, wenn uns vom Geschädigten grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird.

15. Produkthaftung

Allfällige Regressforderungen, die Vertragspartner oder Dritte aus dem Titel „Produkthaftung“ iSd PHG gegen uns richten, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.

16. Aufrechnung

Eine Aufrechnung gegen unsere Ansprüche mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen.

17. Leistungsverweigerungsverbote und Zurückbehaltungsverbote

Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern lediglich eines angemessenen Teiles des Rechnungsbetrages.

18. Formvorschriften

Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden usw. bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, somit auch der Originalunterschrift oder der sicheren elektronischen Signatur.

19. Rechtswahl

Auf diesen Vertrag ist österreichisches materielles Recht anzuwenden, die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen.

20. Gerichtsstandvereinbarung

Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig. Wir haben jedoch das Recht, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners zu klagen.

21. Schiedsgerichtsvereinbarung – Schiedsgerichtsbarkeit

21.1. Inländische Schiedsgerichtsbarkeit

Alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, einschließlich Streitigkeiten über dessen Gültigkeit, Verletzung, Auflösung oder Nichtigkeit, werden nach der Schiedsordnung (Wiener Regeln) der Internationalen Schiedsinstitution der Wirtschaftskammer Österreich (VIAC) von einem oder drei gemäß diesen Regeln bestellten Schiedsrichtern endgültig entschieden.


21.2. Internationale Schiedsgerichtsbarkeit in der WKÖ

„Alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, einschließlich Streitigkeiten über dessen Gültigkeit, Verletzung, Auflösung oder Nichtigkeit, werden nach der Schiedsordnung (Wiener Regeln) der Internationalen Schiedsinstitution der Wirtschaftskammer Österreich (VIAC) von einem oder drei gemäß diesen Regeln bestellten Schiedsrichtern endgültig entschieden.“

Englische Version

All disputes arising out of this contract or related to its violation, termination or nullity shall be finally settled under the Rules of Arbitration and Conciliation of the International Arbitral Centre of the Austrian Federal Economic Chamber in Vienna (Vienna Rules) by one or more arbitrators appointed in accordance with these rules.

21.3. Schiedsgerichtsbarkeit bei der Internationalen Handelskammer in Paris

Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, werden nach der Schiedsgerichtsordnung der Internationalen Handelskammer (ICC) von einem oder mehreren gemäß dieser Ordnung ernannten Schiedsrichtern endgültig entschieden.

Die Bestimmungen zum Eilschiedsverfahren finden keine Anwendung.

Englische Version:

All disputes arising out of or in connection with the present contract shall be finally settled under the Rules of Arbitration of the International Chamber of Commerce by one or more arbitrators appointed in accordance with the said Rules.

The Emergency Arbitrator Provisions shall not apply.

22.1. Kostenvoranschlag

Der Kostenvoranschlag wird nach bestem Fachwissen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden. Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen im Ausmaß von über 15 % ergeben, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber davon unverzüglich verständigen.

Handelt es sich um unvermeidliche Kostenüberschreitungen bis 15 % ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich und können diese Mehrkosten ohne weiteres in Rechnung gestellt werden.

Sofern nichts Anderes vereinbart wurde, können Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt werden.

22.2. Elektronische Rechnungslegung

Unser Kunde ist damit einverstanden, dass Rechnungen an ihn auch elektronisch erstellt und übermittelt werden.

22.3. Terminsverlust

Soweit der Kunde seine Zahlungsverpflichtung in Teilbeträgen zu leisten hat, gilt als vereinbart, dass bei nicht fristgerechter Bezahlung auch nur einer Rate sämtliche noch ausständige Teilleistungen ohne weitere Nachfristsetzung sofort fällig werden.

Bei Verbrauchergeschäften gilt die obige Regelung sinngemäß, soweit wir unsere Leistung vollständig erbracht haben, auch nur eine rückständige Leistung des Kunden mindestens sechs Wochen fällig ist, und wenn wir den Kunden unter Setzung einer Nachfrist von zumindest zwei Wochen unter Androhung des Terminsverlustes gemahnt haben.

22.4. Verzugszinsen bei Kreditgeschäften mit Verbrauchern

Bei Kreditgeschäften mit Konsumenten belaufen sich die Verzugszinsen auf den für die vertragsgemäße Zahlung vereinbarten Zinssatz zuzüglich 5 Prozentpunkte per anno.