Ist die Nutzung von LTE/5G-Richtantennen in Europa legal?

Ist die Nutzung von LTE/5G-Richtantennen in Europa legal?

Ist die Nutzung von LTE/5G-Richtantennen in Europa legal?

Ein Überblick zur Rechtslage und Frequenznutzung

Der Wunsch nach stabilem und schnellem Internetempfang führt viele Nutzer dazu, ihre Mobilfunkrouter mit externen Richtantennen zu optimieren. Doch häufig taucht die Frage auf:

„Ist das überhaupt erlaubt?“

In diesem Beitrag klären wir die rechtliche Situation in Österreich, Deutschland, der Schweiz und allgemein im europäischen Raum. Besonderes Augenmerk legen wir auf die zugelassenen Frequenzbänder und deren Bedeutung für die Antennentechnik.

Passive Antennen sind erlaubt – unter bestimmten Bedingungen

Unsere Produkte – wie z. B. die CoFlex3200-5G Außenantenne – sind passive Richtantennen. Sie verstärken das Mobilfunksignal nicht aktiv, sondern bündeln es lediglich in eine bestimmte Richtung. Solche Antennen gelten in ganz Europa grundsätzlich als nicht genehmigungspflichtig, solange:

  • sie keine integrierten Verstärker (Booster/Repeater) enthalten,
  • sie an ein konformes Endgerät angeschlossen sind (z. B. LTE/5G-Router mit CE-Kennzeichnung),
  • der Betrieb nur in zulässigen Frequenzbändern erfolgt,
  • keine schädliche Störung anderer Funkdienste auftritt.

Zugelassene Frequenzbänder in Europa

Je nach Mobilfunkstandard und Land sind unterschiedliche Frequenzbereiche freigegeben. Für Antennen wie die CoFlex3200-5G, die für 700–3800 MHz ausgelegt ist, sind folgende Bänder relevant:

Frequenz (MHz) 3GPP Band Anwendung Status in Europa
703–733 & 758–788 Band 28 LTE 700 (Digital Dividend 2) In Betrieb
791–821 & 832–862 Band 20 LTE 800 In Betrieb
880–915 & 925–960 Band 8 GSM / LTE 900 In Betrieb
1710–1785 & 1805–1880 Band 3 LTE 1800 In Betrieb
1920–1980 & 2110–2170 Band 1 UMTS / LTE / 5G (FDD) In Betrieb
2500–2570 & 2620–2690 Band 7 LTE / 5G In Betrieb
3400–3800 Band n78 5G (NR, TDD) In Betrieb

Diese Bänder sind durch europäische Regulierungsbehörden für Mobilfunkdienste freigegeben worden. Der Betrieb passiver Empfangsantennen in diesen Bereichen ist zulässig, sofern keine aktiven Sendefunktionen (z. B. durch Repeater) vorhanden sind.

Rechtliche Situation in verschiedenen Ländern

🇦🇹 Österreich

Zuständig: RTR – Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH
Passivantennen sind erlaubt. Geräte müssen CE-konform sein. Aktive Repeater bedürfen einer Zulassung.
https://www.rtr.at

🇩🇪 Deutschland

Zuständig: Bundesnetzagentur (BNetzA)
Passive Empfangsantennen sind erlaubt. Aktive Mobilfunkverstärker sind in der Regel verboten oder meldepflichtig.
https://www.bundesnetzagentur.de

🇨🇭 Schweiz

Zuständig: BAKOM / OFCOM
Nutzung passiver Empfangsantennen ist legal. Geräte müssen den technischen Anforderungen entsprechen.
https://www.bakom.admin.ch

Was kann problematisch sein?

Auch bei legaler Antennenhardware kann es in Einzelfällen zu Problemen kommen – insbesondere bei defekten Endgeräten.

Ein Beispiel aus unserer Praxis: Ein Kunde verwendete eine Ubiquiti NanoStation M2, die durch eindringendes Wasser beschädigt wurde. In der Folge sendete das Gerät auf einer nicht erlaubten Frequenz – was die oberste Funküberwachung auf den Plan rief.

Fazit

Die Nutzung passiver LTE/5G-Richtantennen wie der CoFlex3200-5G ist in Österreich, Deutschland, der Schweiz und der gesamten EU erlaubt, sofern die Antenne:

  • passiv (nicht aktiv verstärkend) ist,
  • korrekt angeschlossen und betrieben wird,
  • innerhalb der lizenzierten Frequenzbänder arbeitet.

Illegale Anwendungen ergeben sich in der Regel nur durch aktive Repeater oder defekte Endgeräte, die unerlaubt senden.

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